Allgemeine Lieferbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Die Optimark GmbH versieht die vom Besteller beigestellten Artikel mit Lasergravuren.

Berechnet werden die Kosten für die Lasergravuren zzgl. Versandkosten nach separater Preisliste und Zoll, bzw. Einfuhrnebenabgaben.

 

2. Geltung

Der Bearbeitungsvertrag wird Vertragsinhalt, soweit Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Grundlage des Vertrages, wenn ihnen die Optimark GmbH nicht ausdrücklich widerspricht

 

3. Angebot und Abschluss

Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der Optimark GmbH verbindlich, durch Rechnungsstellung oder durch Ausführung des Auftrags durch Übergabe bzw. Erbringen der Dienstleistung.

 

4. Lieferfristen, Verzug und Nichtlieferung

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, im Normalfall ist eine Lieferung innerhalb von 2 bis 5 Werktagen möglich.

Als Lieferzeit gilt der Zeitraum zwischen Auftragseingang und Meldung der Versandbereitschaft.

 

Bei termindiktierten, notwendigen Teillieferungen werden entsprechend zusätzliche Versandkosten berechnet.

Bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die Optimark GmbH nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Bearbeitung der Bestellung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der Optimark GmbH und dessen Unterlieferanten eintreten.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Optimark GmbH dem Besteller baldmöglichst mit.

Der Besteller kann von der Optimark GmbH die Erklärung verlangen, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will.

Lieferfristen verlängern sich ferner um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen vertraglichen Verpflich­tungen innerhalb einer laufenden Geschäfts-beziehung, auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

Verzug und Unmöglichkeit der Leistung hat die Optimark GmbH solange nicht zu vertreten als sie, ihre Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten, kein Verschulden trifft. Im Übrigen haftet sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat sie danach Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Besteller zustehender Schadenersatzanspruch auf den Schaden, mit dessen Eintritt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerechnet werden konnte. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf den Selbstkostenpreis des Bestellers für die Ware beschränkt.

 

Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit die Optimark GmbH wesentliche Vertragspflichten verletzt hat oder ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

zur Last fällt.

Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat die Optimark GmbH in keinem Falle einzustehen.

Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden der Optimark GmbH unmöglich ist.

 

5. Versand und Gefahrenübergang

Wenn nichts anderes vereinbart, sind Versandwege- und -mittel der Wahl der Optimark GmbH überlassen.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Die Ware ist standardmässig auf € 500,- pro Versandeinheit versichert.

Bei Abrufware, die die Optimark GmbH im Auftrag des Bestellers in ihrem Hause einlagert, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Einlagerung auf den Besteller über. Bis zu einem Warenwert von 20.000 Euro ist die Ware über die Optimark versichert. Jeder darüber hinausgehende Wert kann auf schriftliches Verlangen auf Kosten des Bestellers gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert werden.

Wird der Versand aus einem Grunde verzögert, den der Besteller zu vertreten hat, so lagert die Ware ebenfalls auf Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

 

6. Preise und Zahlung

Die vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. geltende Mehrwertsteuer + vereinbarte Nebenkosten.

Kosten für Vorrichtungen und Gestelle werden gesondert in Rechnung gestellt. Musterbeschriftungen werden nach Aufwand berechnet.

 

7. Mängelrügen und Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung haftet die Optimark GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprache wie folgt:

Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat sie innerhalb von

zwei Wochen durch schriftliche Anzeige an die Optimark GmbH zu rügen.

Die Rücksendung der beanstandeten Lieferung an die Optimark GmbH muss in fachgerechter Verpackung erfolgen. Soweit durch etwa seitens des Bestellers

der Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungs-arbeiten der Optimark GmbH die Mängelbeseitigung unmöglich gemacht wird,

können gegen sie keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Eine Gewährleistung für die Gebrauchstauglichkeit der auf den Artikeln aufgebrachten Lasergravur wird von der Optimark GmbH nicht übernommen. Die generelle Eignung der Lasergravur im Hinblick auf das Langzeitverhalten gegenüber chemischen und physikalischen Belastungen, physiologische und allergische Auswirkungen auf den Benutzer, obliegen nicht der Sorgfaltspflicht der Optimark GmbH. Der Besteller sichert diese Eignung durch entsprechende Tests ab. Alle diesbezüglichen Beanstandungen können nicht als Gründe für Reklamationsforderungen an die Optimark GmbH angeführt werden. Der Besteller übernimmt die alleinige Verantwortung im Sinne einer Sachgewährleistung und Produkthaftung.

 

8. Schadenersatz

Die Haftung der Optimark GmbH richtet sich ausschließlich nach den im vorgehenden und nachstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Optimark GmbH oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen, oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den typischerweise bei Geschäften der gegebenen Art entstehenden Schaden begrenzt

 

9. Materialfehler, Fehlarbeit

Die vom Besteller der Optimark GmbH überlassenen Materialien müssen für die Bearbeitung geeignet und fehlerfrei sein. Mit Anlieferung versichert der

Besteller, dass das von ihm angeliefert und von der Optimark GmbH zu bearbeitende Material der dabei auftretenden Materialbeanspruchung standhält und für die vorgesehe­ne Bearbeitung geeignet ist. Die Optimark GmbH hat keine Möglichkeit zur Prüfung der Materialeigenschaften und der Produktqualität.

Dies gilt insbesondere für Naturprodukte wie Holz und Leder. Die Übernahme der Bearbeitung bedeutet nicht die Erklärung, dass das Material für die vorgesehene Bearbeitung geeignet erscheint. Für das Verhalten des überlassenen Materials übernimmt die Optimark GmbH keine Haftung. Ihr Anspruch auf Vergütung bleibt unberührt.

Erweisen sich die bearbeiteten Teile in Folge von Materialfehlern als unbrauchbar, so sind die durch die Optimark GmbH aufgewendeten Bearbeitungskosten vom Besteller zu ersetzen. Durch Optimark GmbH verursachte Fehlarbeit bei der Lohnbearbeitung wird nicht berechnet. In den Preisen der Optimark GmbH

ist kein Ausschussrisiko eingerechnet.

Sollte der Optimark GmbH die übertragene Arbeit aus irgendeinem Grund nicht an allen Teilen gelingen, so kann die Optimark GmbH für die Kosten der

Werkstücke, die Ausschuss geworden sein sollten, nicht in Anspruch genommen werden, es sei denn, der Optimark GmbH ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

vorzuwerfen.

Bei der Bearbeitung kommt es häufig zu Abweichungen der Gravurfarbe von Teil zu Teil. Eine generelle Festlegung und Zusicherung einer Gravurfarbe durch die Optimark GmbH erfolgt nicht und kann nicht Grund von Beanstandungen sein. Es werden lediglich Bandbreiten der möglichen Gravurfarbe festgelegt.

Bei Abweichungen trägt das Risiko der Kundenakzeptanz der Besteller. Für die Ausführung von Lohnarbeiten übernimmt die Optimark GmbH nur das Risiko der zu leistenden Arbeit. Der Besteller trägt die Gefahr der Beschädigung der Optimark GmbH zur Bearbeitung überlassenen Gegenstände. Sind Schäden von der Optimark GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden, stellt der Besteller die Wiederbeschaffungs- kosten der beschädigten Gegenstände zum Selbstkostenpreis der Optimark GmbH in Rechnung.

 

10. Datenschutzbestimmungen

Die Optimark GmbH übernimmt keine Beurteilung und Gewährleistung für die Eignung der ordnungsgemäß durchgeführten Lasergravuren auf den bearbeiteten

Artikeln. Die Verantwortlichkeit für die rechtmäßige Verwendung der übertragenen Grafiken, Firmenlogos und Schriftarten liegt ausschließlich beim Besteller.

Der Besteller versichert, dass diese Rechte ihm ausdrücklich von den Eigentümern zugesprochen wurden, und die Vorschriften der jeweiligen CI beachtet werden.

Die überlassenen Daten und Informationen werden ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung von Pflichten, die aus diesem Vertrag erwachsen gespeichert und    

verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Der Umgang mit den übermittelten Daten erfolgt gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Nach Abarbeitung der jeweiligen Aufträge werden sämtliche Informationen und Daten für eventuelle Folgeaufträge gespeichert, es sei denn, dem wird durch den Besteller ausdrücklich

widersprochen. Der Besteller prüft, ob bei Folgeaufträgen die gespeicherten Daten noch aktuell sind.

 

11. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, auch bei Lieferanten von Optimark, suspendieren die Vertragsverpflichtungen der betroffenen Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.  

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch weder die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen noch die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages berührt.

Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der getroffenen unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt nur, wenn die betroffene Bestimmung nicht durch Gesetzesrecht gemäß § 306 Abs. 2 BGB ersetzt wird.

 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende, gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Optimark GmbH.

Für Vollkaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliche Sondervermögen oder Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, wird als Gerichtsstand der Firmensitz der Optimark GmbH vereinbart.